WG Mietvertrag – Prüfe diese 3 Punkte bevor Du an eine WG vermietest?
Vorurteile gegenüber Wohngemeinschaften und dem WG Mietvertrag:
Für viele Vermieter sind Wohngemeinschaften (WGs) ein „rotes Tuch“, da sie oft davon gehört haben, dass diese Zielgruppe von Mietern häufig Probleme machen.
Laute Musik, viel Besuch, erhöhter Anfall von Müll oder ein erhöhter allgemeiner Verschleiss der Wohnung sind nur die kleineren Übel vor denen sich Vermieter fürchten.
Gravierendere Probleme sind dann eher Ruhestörung, Stress mit den Nachbarn oder ein unkontrollierter Wechsel innerhalb der Wohngemeinschaft.
Neben all dieser Kritikpunkte gibt es dennoch Vermieter, die überzeugt und begeistert ihre Wohnungen an WGs vermieten.
In diesem Artikel beschäften wir uns mit 3 Punkten, die Dir helfen werden sich für oder gegen die Vermietung an Wohngemeinschaften zu entscheiden.
#1 WG ist nicht gleich WG! Wo sind die Unterschiede bei einem WG Mietvertrag?
Viele Vermieter denken bei WGs immer an Studenten-WGs! Doch es gibt noch diverse anderen Formen von Wohngemeinschaften, die dem konservativen erfahrenen Vermieter nicht diretk in den Kopf kommen.
Neben Studenten, die kein eigenes Einkommen haben und oft mit Elternbürgschaften trumpfen, gibt es auch Vollverdiener, die als Singles den Preisvorteil einer geteilten Wohnung zu schätzen wissen.
Ebenso gibt es immer mehr Wohngemeinschaften unter den älteren Semestern. Viele Rentner entscheiden sich aus finanziellen und sozialen Gründen gegen die Vereinsamung in den eigenen vier Wänden.
Es ist also nicht immer der Fall, dass die Anfrage einer WG mit 2 oder 3 Studenten gleichzusetzen ist. Je offener Du mit Deinen Bewerbern sprichst je eher wirst Du mit dieser neuen Zielgruppe Kontakt bekommen.
#2 Die Details des WG Mietvertrag sind ganz entscheidend!
Die optimale Grundlage für ein harmonisches Mietverhältnis ist immer ein passender Mietvertrag. Das gilt für WGs noch mehr als für klassische Mietverhältnisse.
Stehen beide oder mehrere Mieter als „Hauptmieter“ im Mietvertrag oder gibt es nur einen Hauptmieter, dem die Erlaubnis erteilt wird unterzuvermieten?
Wenn untervermietet werden darf ist weiterhin die Frage ob der Eigentümer der Wohnung über einen Bewohnerwechsel informiert werden muss oder der Hauptmieter nach Belieben in die Wohnung holen darf, der ihm gefällt!
Du kannst Dir sicherlich vorstellen, dass grade bei diesem Thema viele Details bedacht werden müssen, damit sich so eine WG nicht zu sehr verselbstständigt.
#3 Beim WG Mietvertag gilt: Hin und her macht Tasche leer oder voll?
Je nachdem in welcher Stadt sich Deine Wohnung befindet ist die Frage in welche Richtung sich die Mietpreise in den nächsten Jahren bewegen.
Lebst Du in einer Metropole und die Preise steigen von Jahr zu Jahr? Dann kann ein Mieterwechsel evtl. die Chance für eine Anpassung der Miete sein ohne großes Risiko von Leerstand.
Auf der anderen Seite kann eine Gegend, die sich durch wenig Nachfrage auszeichnet ein Risikofaktor sein. Denn bei geringer Nachfrage wird sich ein ein WG-Zimmer oder ein WG-lastiges Haus schwerer vermieten als ein konservatives Mietshaus.
Beziehe deshalb bei Deiner Kalkulation unbedingt das Gebiet ein, in dem sich Deine Wohnung befindet. Vor allem in Städten mit Unis oder Hochschulen ist die Chance größer mit WG-Vermietungen überdurchschnittliche Erträge zu erwirtschaften.
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Robert Schröter
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