Immobilienverkauf bei Trennung – beachte immer diese 3 Punkte!
Jeder von uns hatte schon mal eine Trennung, oder?
In den meisten Fällen ist das zwar keine schöne emotionale Erfahrung doch nach einer gewissen Zeit vergeht der Schmerz und es bildet sich wieder Kraft und Hoffnung für neue Bekanntschaften.
Doch was wenn uns mit dem Ex-Partner mehr verbindet?
Zum Beispiel eine Immobilie!
Im Jahre 2020 betrug die Scheidungsrate in Deutschland über 38%.
Davon wohnten sicherlich nicht alle Paare im Eigenheim, dennoch stellt sich für viele Ex-Eheleute die Aufgabe ihre gemeinsam erworbene Immobilie zu verkaufen.
Dies ist in vielen Fällen eine schwierige Angelegenheit, denn oft sind mit dem 5 Jahre alten Friesenhaus im Neubaugebiet, in dem vor kurzem noch die gemeinsamen Kinder gespielt haben, persönliche Erinnerungen verankert, die nun bei der Trennung zusätzlich schwer in der Seele lasten.
Den ehemaligen Partner / Partnerin dann mit der evtl. neuen Bekanntschaft in diesem Haus wohnen lassen ist meist ein rotes Tuch!
Es bei der gemeinsamen Immobilie vielleicht sogar aus persönlichen Rachengelüsten zur Zwangsversteigerung kommen lassen? Ein Gedanke von dem sich nicht jeder freisprechen kann.
Dennoch möchte ich mit diesem Artikel motivieren ein letztes Mal gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um sich mit dem Immobilienverkauf eine solide Basis für einen Neuanfang zu schaffen.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dieser Weg ideal mit einem unabhängigen Begleiter gegangen werden sollte, denn hier ist absolut kein Platz für verletzte Gefühle oder Blockaden aus Stolz.
1. Tipp: Unbedingt weiterhin pünktlich den aktuellen Immobilienkredit bedienen!
In vielen Haushalten arbeiten beide Eheleute und haben die Kosten irgendwie aufgeteilt. Oft zahlt der eine Partner die Bankrate/n und die andere Person z.B. die Lebenshaltungskosten.
Im Falle der Trennung sollte nun unbedingt sichergestellt werden, dass die Kosten für den Immobilienkredit weiter pünktich bedient werden.
Auch wenn vielleicht eine Partei schon garnicht mehr in der Immobilie wohnt, sondern anderweitig untergekommen ist, so befreit das denjenigen nicht von der Zahlung der monatlichen Annuität.
Kann die Bank aus einem speziellen Grund nicht mehr bedient werden, so solltest Du unbedingt aktiv das Gespräch suchen und mit dem Kreditinstitut über Dein Problem sprechen.
Der anstehende Verkauf setzt unbedingt vorraus, dass eine störungsfreies Beziehung zu Deiner Hausbank besteht.
2. Tipp: Schnell gemeinsam FÜR oder GEGEN den Verkauf der Immobilie entscheiden!
Streit gehört in dieser Zeit zur Tagesordnung! Es gibt kaum Gespräche, die keinen Konflikt verursachen! Das ist in dieser Zeit der Alltag!
Aber…hier geht es jetzt nicht um verletzte Gefühle oder falschen Stolz, denn es gilt das Schlimmste zu vermeiden!
Keinem von Beiden hilft es wenn das schöne Haus oder die tolle Eigentumswohnung in die Zwangsversteigerung läuft und beide Ex-Partner mit privaten Schulden oder sogar mit einer Privatinsolvenz leben müssen.
Der ideale Weg ist es einen unabhängigen Dritten z.B. zu beauftragen, der sich um den Verkauf der Immobilie kümmern soll. So ist die Wahrscheinlichkeit am Größten, dass der höchstmögliche Verkaufspreis am Markt erzielt werden kann und keiner braucht Bedenken zu haben, dass er übervorteilt wird.
3. Schritt: Die nötige Marktpreisermittlung über Makler, Bänker oder Gutachter?
In diesem Absatz geht es prinzipiell nicht um Berufsgruppen sondern um Vertrauen!
Jeder der 3 oben genannten Berufe hat eine andere Sichtweise zu der Bewertung einer Immobilie.
Der Immobilienmakler bewertet meist auf Grund seiner Erfahrung nach aktuellem Angebot und aktueller Nachfrage.
Der Bänker berücksichtigt i.d.R. vor allem den Beleihungswert, der sich bei der Immobilie ergibt.
Der Gutachter stellt nach einem festgelegten Bewertungsverfahren den Sach- oder Ertragswert der Immobilie fest.
Somit kann es sinnvoll sein mehrer Gespräche zu führen, um je nach eigenen Vorstellungen und auch vorhandenem Budget zu entscheiden welcher Partner der Richtige sein wird.
Bonus: Woran erkennst Du den richtigen Berater?
Wie bereits oben erwähnt ist die Wahl des richtigen Beraters keine Frage nach der Berufsgruppe sondern eine Vertrauensfrage.
Es hilft nicht wenn der Berater ein Immobilienprofi ist, er oder sie dabei jedoch mit der aktuellen Situation zweier sich trennender Eheleute restlos überfordert ist.
Jeder Immobilienverkauf bringt eine eigene Vorgeschichte mit sich und auch für den Berater ist es eine Herausforderung beiden Parteien gerecht zu werden.
Wird die eine oder sogar beide Parteien bereits anwaltlich vertreten, dass kann die Kommunikation noch komplizierter werden.
Viele Immobilienverkäufe bei Trennung oder Scheidung sind sehr langwierig und zeitintensiv, deswegen sollte schon frühzeitig bei der Auswahl des Beraters auch auf diesen Aspekt großen Wert gelegt werden.
Stehst Du grade vor einer Trennung oder Scheidung und möchtest, dass Eure gemeinsame Immobilie verkauft wird?
Seit 2011 begleite ich Eigentümer beim Verkauf Ihrer Immobilien und habe dabei auch schon viele Ex-Ehepaare beim Immobilienverkauf unterstützt.
Der erste Schritt bevor eine Immobilie verkauft werden kann ist eine zeitgemäße Martkpreisbestimmung durch einen kompetenten Fachmann.
Wenn Du dabei Hilfe benötigst oder mir jetzt vorab direkt eine Frage stellen möchtest, dann kannst Du mir auch gerne bei Facebook eine private Nachricht senden.
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Robert Schröter
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