Mieter zahlt nicht? Erhöhen Sie Ihr Vermietungspotenzial signifikant indem sie das Jobcenter miteinbeziehen!

Mieter zahlt nicht! Details über das Verhältnis zwischen Vermieter & Jobcenter?

Grundsätzlich wird der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossen. Das heißt das Jobcenter steht in keinem Vetragsverhältnis zum Vermieter und hält sich in der Regel auch fern aus diesem Vertragsverhältnis. Der Mieter zahlt nicht? Da hält sich das Amt fein raus!

Nur wenn der Mieter eine Abretungserklärung beim Jobcenter hinterlegt führt das Jobcenter Zahlungen direkt aus, so kann zum Beispiel die Miete jeden Monat direkt auf das Konto des Vermieters gezahlt werden.

Zu erwähnen bleibt jedoch, dass Mieter dies folgenlos wieder rückgängig machen können, wenn die nötigen Formalitäten vergessen werden.

Mieter zahlt nicht
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Ist eine Direktzahlung an Vermieter möglich?

In besonders schweren Fällen der nicht zweckgebundenen Verwendung kann das Jobcenter den Leistungsempfänger auch ohne Zustimmung dazu verpflichten die Mietzahlung direkt an den Vermieter zu übernehmen. Heißt es für Sie „Ihr Mieter zahlt nicht“ so kann Ihnen in diesem speziellen Fall mit einer zwanghaften Abtretungserklärung der Mietzahlung helfen.

Droht zum Beispiel sogar schon eine fristlose Kündigung, da der Mieter mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter das Jobcenter informieren. Reagiert der betroffene Mieter nicht so kann sich das Jobcenter wie oben beschrieben auch gegen den Willen des Mieter durchsetzen. 

Wenn Sie wissen möchten wie sich in so einem Fall richtig verhalten kontaktieren Sie mich gern.

Mieter zahlt nicht
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Ihr Mieter zahlt nicht und ist auch nicht mehr erreichbar?!

Sobald es um Geld geht – hört die Freunschaft auf!“ Dieses Sprichwort kennen Sie sicherlich! Fehlt erstmal die erste Miete so ist unbedingt sofort eine Reaktion nötig, denn in der Regel zahlt das Jobcenter immer pünktlich am letzten Tag des Vormonat.

Geschieht dies nicht kann das mehrer Ursachen haben. Oft haben die Mieter für den nächsten Bewilligungszeitraum vergessen alle Unterlagen einzureichen, so dass das Jobcenter die Zahlungen einstellt.

Weiterhin kommt es häufig vor, dass sich Bedarfsgemeinschaft vergrößern oder verkleinert, was eine Neuberechnung zur Folge hätte.

In jedem Fall müssen Sie sofort reagieren und sich persönlich mit dem Mieter in Verbindung setzen. Briefe schreiben ist in diesem Fall der falsche Weg denn schneller als man denkt fehlt auch die 2. Miete und das Problem wird schwer zu händeln.

Ist der Rückstand erstmal so weit angewachsen wird es schwer noch Kontakt zum Mieter aufzunehmen, denn auch für Diesen ist die Angelegenheit sehr unangenehm. Viele stecken dann einfach den Kopf in den Sand! 

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Robert Schröter

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