Hausverwalter Aufgaben –  Was steht im Hausverwaltervertrag bei einer Mietverwaltung?

Welche Hausverwalter Aufgaben gehören zu deiner kaufmännischen Verwaltung!

Bei einer vermieteten Wohnung sollte jeden Monat geprüft werden ob der Mieter seine Miete pünktlich und vollständig überwiesen hat.

Tut er dies nicht so sollte umgehend gemahnt werden und bei höheren Rückständen auch gekündigt werden. Die Hausverwalter Aufgaben beziehen sich somit auf die Pflege des Personenkonto des Mieters.

Weiterhin ist jeder Vermieter verpflichtet seinem Mieter bis zum Ende des Folgejahres eine Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen.

Auch die Wahrnehmung der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung gehört zu den Aufgaben der Miet- oder Sondereigentumsverwaltung.

Alle diese Punkte sollten nach Vereinbarung von der Hausverwaltung im Rahmen einer Mietverwaltung übernommen werden.

Hausverwalter Aufgaben

Aufgaben einer Hausverwaltung: Was gehört zur technischen Verwaltung?

Sollte es im laufenden Mietverhältnis zu erforderlichen Reparaturen kommen, dann ist der Vermieter dafür veranwortlich die Mietwohnung wieder ein einen vertragsgemäßen Zustand zu bringen.

Das bedeutet, dass die gemeldeten Mängel gesichtet und dann durch einen Handwerker behoben werden sollten.

Dabei muss der Mietverwalter unterscheiden, ob es sich um Schäden am Gemeinschaftseigentum oder Schäden am Sondereigentum handelt.

Grundsätzlich darf keiner der Wohnungseigentümer ohne Erlaubnis / ohne Beschluss der Gemeinschaft Reparaturen oder Änderungen am Gemeinschaftseigentum vornehmen. 

Dazu gehören die gesamte Gebäudehülle wie Mauern, Fenster, Wohnungstüren oder fast immer auch die Balkone.

Die Hausverwalter Aufgaben bestehen somit auch darin sich mit der WEG Verwaltung grundlegend aus zu kennen.

Hausverwalter Aufgaben
Hausverwalter Aufgaben

Welche Risiken gibt es bei einem Hausverwaltervertrag zu bedenken?

Jede Hausverwaltung ist ebenfalls ein Wirtschaftsunternehmen und lebt davon für seine Dienstleistung bezahlt zu werden.

Die Hausverwaltung Kosten liegen je nach Anzahl der Objekte und dem nötigen Arbeitsaufwand zwischen 20 Euro und 50 Euro pro vermieteter Einheit pro Monat.

Weiterhin ist wichtig zu prüfen mit welcher Laufzeit der Vertrag geschlossen wird.

Grade bei jungen Geschäftsbeziehungen oder Erstaufträgen empfiehlt es sich mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit zu starten.

Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist dann ebenso marktgerecht, wenn keine der Parteien 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt hat.

Hausverwalter Aufgaben

 

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Robert Schröter

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