Lieber Energieausweis beantragen sonst drohen bis zu 15.000 Euro Bussgeld!
Zeitnah einen Energieausweis beantragen sonst drohen bis zu 15.000 Euro Bussgeld!
Seit der EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung) ist es Pflicht bei jeder Neuvermietung den Mietinteressenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Wer dies als Vermieter nicht macht riskiert bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Doch viele Vermieter vergessen alle 10 Jahre einen neuen Energieausweis beantragen zu müssen.
Damit dies nicht passiert ist es wichtig den richtigen Energieausweis für Dein Mietobjekt zu beantragen, denn ein Energieausweis wird immer nur für ein ganzes Gebäude erstellt.
Dabei werden Verbrauchsausweise (berücksichtigen nur den Verbrauch) und Bedarfsausweise (entsprechen einer theoretischen Berechnung) unterschieden.
Wann musst Du einen Energiebedarfsausweis für Dein Haus beantragen?
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben, damit nicht nur das Nutzerverhalten berücksichtigt wird.
Ebenfalls bei Neubauten ist es unverzichtbar einen Energiebedarfausweis beantragen zu müssen und zu verwenden, da bezüglich des Energieverbrauchs noch keine Aussagen getätigt werden können.
Der Bedarfsausweis wird üblicherweise von einem Energieberater ausgestellt, der das Haus technisch untersucht und neben dem Energiekennwert bei Altbauten auch noch Modernisierungsvorschläge ergänzt. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen bei ca. 300 Euro.
Wann kannst Du auch einen Verbrauchsweis beantragen anstatt einen Bedarfsausweis?
Nur für größere Gebäude (mehr als 4 Wohneinheiten) ist ein Verbrauchsausweis eine Alternative und bei Wohngebäuden mit weniger als 4 Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Das Problem ist einfach, dass der Verbrauchsausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes bewertet.
Dies ist zwar günstiger und reicht um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, es gibt dem Eigentümer jedoch keine Übersicht über den Zustand des Gebäudes und gefolgerten nutzerunabhängigen Energiebedarf.
Da beide Ausweise 10 Jahre Gültigkeiten haben macht es daher in vielen Fällen Sinn sich für einen aussagekräftigeren Bedarfsausweis zu entscheiden. In jedem Fall solltest Du darauf achten alle 10 Jahre einen gültigen Energieausweis beantragen zu können.
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Robert Schröter
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